Sicherheit & Privatsphäre· Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026
Wie lege ich Einspruch gegen eine Entscheidung ein?
Du findest, dass wir etwas übersehen haben? Dann sag es uns.
So legst du Einspruch ein
- Öffne das Hilfe-Center und wechsle zu Anliegen.
- Öffne die Meldung, bei der „Geprüft: kein Verstoß erkennbar“ steht.
- Klick auf Einspruch einlegen und schreib kurz, warum du die Entscheidung anders siehst.
Das Team schaut sich die Meldung dann noch einmal in Ruhe an, und du bekommst wieder Bescheid.
Gut zu wissen
- Einspruch geht einmal pro Meldung, nachdem sie entschieden wurde.
- Wurde schon gehandelt, ist kein Einspruch nötig.
- Du selbst wurdest verwarnt oder gesperrt? Dann lies Ich wurde verwarnt oder gesperrt.